![]() QualitätsmanagementAls Großhändler mit Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 arbeiten wir für den Bereich Zubehör- und Ersatzteile für die Instandsetzung, den Um- und Neubau von Güterwagen nur mit Produzenten zusammen, die den Anforderungen der o.g. Norm entsprechen und im Besitz von Zulassungen der europäischen Staatsbahnen sind. Darüber hinaus ist unser Unternehmen nach DIN EN 15085-2 als Schweißfachbetrieb für die Fertigung von Bauteilen für Schienenfahrzeuge nach Klasse CL 4 zertifiziert. Die Fertigung der Materialien unterliegt einer ständigen Kontrolle und Überprüfung durch den Güteprüfdienst der Deutschen Bundesbahn. Auf Wunsch werden die Ersatzeile mit Abnahmeprüfzeugnissen nach EN 10 204 3.2 ausgeliefert. Wir stehen ständig mit unseren Vorlieferanten in Verbindung, um zu klären in wieweit Zertifizierungen gestellt wurden und welche Ansprüche seitens unserer Kunden gedeckt werden. Folgende Werkszeugnisse können wir Ihnen auf Anfrage zu unseren Lieferungen ausstellen: Werksbescheinigung nach EN 10204 2.1In der Werksbescheinigung bestätigt das herstellende oder verarbeitende Werk in Form eines Texts ohne ausdrücklich angeführte Prüfergebnisse, dass die Lieferung den Vereinbarungen bei der Bestellannahme entspricht. Diese Bescheinigung kann notfalls auch nachträglich ausgestellt werden. Kosten: auf Anfrage Werkszeugnis nach EN 10204 2.2Im Werkszeugnis bestätigt das herstellende oder verarbeitende Werk mit Prüfergebnissen aus der laufenden betrieblichen Prüfung von Erzeugnissen aus dem gleichen Werkstoff und der gleichen Herstellungsart wie der Lieferung selbst (Serienfertigung), dass die Lieferung den Vereinbarungen bei der Bestellannahme entspricht. Der Wunsch nach einem Werkszeugnis dieser Art muss bei Bestellung bekannt sein. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Kosten: auf Anfrage Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 3.1Das Abnahmeprüfzeugnis wird gemäß den Lieferbedingungen des Bestellers oder, falls vorgesehen, nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regelungen von einem vom Werk ernannten Sachverständigen (Werkssachverständigen) bestätigt. Die erforderlichen Prüfungen müssen von einer unabhängigen Prüfstelle, die über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, durchgeführt worden sein. Die durchzuführenden Prüfungen müssen bei Bestellung spezifiziert sein. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Folgende Punkte können geprüft werden:
Kosten: auf Anfrage, abhängig von Art und Anzahl der gewählten Prüfungen. Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 3.2 Deutsche Bundesbahn Abnahme |
