Qualitätsmanagement
Als Großhändler mit Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 arbeiten wir für den Bereich Zubehör- und Ersatzteile für die Instandsetzung, den Um- und Neubau von Güterwagen nur mit Produzenten zusammen, die den Anforderungen der o.g. Norm entsprechen und im Besitz von Zulassungen der europäischen Staatsbahnen sind.
Darüber hinaus ist unser Unternehmen nach DIN EN 15085-2 als Schweißfachbetrieb für die Fertigung von Bauteilen für Schienenfahrzeuge nach Klasse CL 1 zertifiziert und hat die seitens der Deutschen Bahn AG durchgeführte Einstufung der Qualitätsfähigkeit mit dem Ergebnis Q2 abgeschlossen.
Die Fertigung der Materialien unterliegt einer ständigen Kontrolle und Überprüfung durch den Güteprüfdienst der Deutschen Bahn AG. Auf Wunsch werden die Ersatzeile mit Abnahmeprüfzeugnissen nach EN 10 204 3.2 ausgeliefert.
Wir stehen ständig mit unseren Vorlieferanten in Verbindung um zu klären in wieweit Zertifizierungen vorliegen und welche Qualitätsanforderungen seitens unserer Kunden gefordert werden.
Darüber hinaus arbeiten wir unter Berücksichtigung des aktuellen VPI-Leifadens sowie nach dem Qualitätssicherungssystem der Deutschen Bahn AG und verfügen über deren Lieferantenqualifizierung für Ersatzteile für Schienenfahrzeuge und Oberbaustoffe:
DB Lieferantenqualifizierung - Ersatzteile für Schienenfahrzeuge (PDF)
DB Lieferantenqualifizierung - Oberbaustoffe (PDF)
Desweiteren hat das CSRC Cargo Rail Service Center e.V. durch die Ausstellung des Konformitätsnachweises bescheinigt, dass das bei der Göhmann und Co. GmbH eingeführte und angewandte Produkt-Management System die Konformität der gehandelten Komponenten und Ersatzteile sicherstellt.
Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ)
Die Herstellerbezogene Produktqualifikation ist Teil der Qualitätspolitik der Deutsche Bahn AG und basiert auf Forderungen in bahnspezifischen technischen Regelwerken wie z.B. UIC, DIN EN, DBS, BN sowie der Liste der güteprüfpflichtigen Produkte. Durch die HPQ wird ein Hersteller für die Fertigung eines bestimmten Produktes unter Anwendung von spezifischen Prozessen qualifiziert, welches bereits durch Normen, Zeichnungen oder andere technische Unterlagen beschrieben ist.
Auch Hersteller, die langjährige, erfahrene Lieferanten der Deutsche Bahn AG sind, müssen, wenn in o.g. Regelwerken gefordert, durch eine HPQ qualifiziert werden.
Ziel der Herstellerbezogenen Produktqualifikation ist es, sicherzustellen, dass nur Hersteller sicherheitsrelevante Produkte an die Deutsche Bahn AG liefern (direkt oder indirekt), die in der Lage sind, die Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Prozessfähigkeit zu gewährleisten. Die HPQ ist vor Fertigungsbeginn nachzuweisen.
Lieferantenmanagement nach Modul 1
Das Lieferantenmanagement ist ein System, um die Auswahl und Weiterentwicklung der richtigen Geschäftspartner für den Einkauf zu finden. Es ist eine strukturierte Methode zur Beurteilung und Bewertung von Lieferanten.
Das Lieferantenmanagement umfasst die Lieferantenbeurteilung, die Lieferantenbewertung und die Lieferantenentwicklung mit dem Ziel, eine kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Qualität von Lieferungen und Leistungen der Geschäftspartner der Deutschen Bahn AG und somit auch für die Kunden der Bahn zu erreichen.
Die Lieferantenbeurteilung und die Lieferantenbewertung dient der Abschätzung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens und der Identifikation von Risiken, mit denen die Deutsche Bahn AG und der mit Ihr verbundenen Unternehmen, bei der Beauftragung der Unternehmen als Auftragnehmer für Lieferungen und Leistungen der Deutschen bahn AG rechnen müssen.
Für die Durchführung der Lieferantenbeurteilung, der Lieferantenbewertung sowie der Lieferantenentwicklung liegt die Verantwortung federführend bei den Produktbereichen des Einkaufs.
Die Lieferantenbeurteilung kann die Qualitätsfähigkeit (Modul 1 mit dem Ergebnis Q1 bis Q3) und/oder die kaufmännische Fähigkeit (Modul 2 mit dem Ergebnis E1 bis E3) umfassen.
Folgende Werkszeugnisse können wir Ihnen auf Anfrage zu unseren Lieferungen ausstellen:
Werksbescheinigung nach EN 10204 2.1
In der Werksbescheinigung bestätigt das herstellende oder verarbeitende Werk in Form eines Texts ohne ausdrücklich angeführte Prüfergebnisse, dass die Lieferung den Vereinbarungen bei der Bestellannahme entspricht.
Diese Bescheinigung kann notfalls auch nachträglich ausgestellt werden.
Kosten: auf Anfrage
Werkszeugnis nach EN 10204 2.2
Im Werkszeugnis bestätigt das herstellende oder verarbeitende Werk mit Prüfergebnissen aus der laufenden betrieblichen Prüfung von Erzeugnissen aus dem gleichen Werkstoff und der gleichen Herstellungsart wie der Lieferung selbst (Serienfertigung), dass die Lieferung den Vereinbarungen bei der Bestellannahme entspricht.
Der Wunsch nach einem Werkszeugnis dieser Art muss bei Bestellung bekannt sein. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich.
Kosten: auf Anfrage
Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 3.1
Das Abnahmeprüfzeugnis wird gemäß den Lieferbedingungen des Bestellers oder, falls vorgesehen, nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regelungen von einem vom Werk ernannten Sachverständigen (Werkssachverständigen) bestätigt.
Die erforderlichen Prüfungen müssen von einer unabhängigen Prüfstelle, die über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, durchgeführt worden sein.
Die durchzuführenden Prüfungen müssen bei Bestellung spezifiziert sein. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich.
Folgende Punkte können geprüft werden:
- Aschengehalt (GF-Gehalt)
- Dichte
- E-Modul
- Feuchtigkeitsaufnahme/-gehalt
- Kugeldruckhärte
- Lösungsviskosität
- Maßstabilität
- Melting Flow Rate (MFR) oder Melting Viscosity Rate (MVR)
- Monomergehalt
- Rockwell-Härte
- Schlag- oder Kerbschlagzähigkeit
- Schmelzpunkt
- Verschleißversuch
- Zugversuch (Zugspannung, Reißfestigkeit, Reißdehnung)
Kosten: auf Anfrage, abhängig von Art und Anzahl der gewählten Prüfungen.
Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 3.2
(Deutsche Bahn AG)